Energie-Einsparförderprogramm
Förderung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Rückwirkend zum 01.06.2023 wurden neue Richtlinien zum Energieeinspar-Förderprogramm beschlossen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- NEU: Anschaffung von Stecker-Solargeräten
- Energieberatung
- Anschaffung von E-Bikes, Pedelecs, E-Rollern, Lastenrädern, Fahrrädern
- energieeffiziente Haushaltsgeräte
- Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und dem KEM-BAXI
- Photovoltaik und Elektromobilität, Photovoltaik und Energiespeicher
Die Richtlinien zum Energieeinsparförderprogramm finden Sie hier:
Anträge zum Download:
Ansprechpartner für Fragen zum Förderprogramm:
Roland Sächerl
Amtsleiter Amt 4
Hochbau
09642/707-50
Zimmer: EG 11