Kommunales Förderprogramm „Junge Familien – Leben und Wohnen in Kemnath“
Förderprogramm für Kauf oder Neubau von Wohneigentum (Kinderförderung)
Gefördert wird der Kauf oder Neubau von Wohneigentum (gesamtes Stadtgebiet) für
- Ehepaare
- Lebenspartnerschaften
- Alleinerziehende
mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind im Alter bis 16 Jahren.
Fördervoraussetzungen:
• Eine Förderung wird nicht gewährt, sofern für das zu berücksichtigende Kind von der Stadt Kemnath Förderbeiträge nach Art. 23 BayKiBiG zu leisten sind.
• Die Förderung wird auch für Kinder gewährt, die in den ersten 5 Jahren ab Einzug erstmals zum Haushalt des Förderempfängers gehören.
• Das geförderte Objekt ist Hauptwohnsitz und dauerhaft (mind. 8 Jahre = Förderzeitraum) von der Familie genutzt. Als Stichtag gilt der Einzug in das Förderobjekt.
• Die erhöhte Förderung in den Ortskernen Kemnath und Waldeck (in den Anlagen gelb markiert) gilt nur für den Kauf von zum 01.01.2017 bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäuden
Höhe der Förderung Besonderes Fördergebiet - Ortskern Kemnath und Waldeck -
für das 1. Kind: 4.000,00 €
für das 2. Kind: 5.000,00 €
ab dem 3. Kind je: 6.000,00 €
Höhe der Förderung - restliches Stadtgebiet -
für das 1. Kind: 2.500,00 €
für das 2. Kind: 3.000,00 €
ab dem 3. Kind je: 3.500,00 €
Die Anträge auf Förderung sind mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich bei der Stadt Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath einzureichen. Förderanträge können innerhalb eines Jahres ab Eintreten des Fördertatbestandes gestellt werden.
>> Förderrichtlinien
>> Formulare zum Download
>> Besonderes Fördergebiet Ortskern Kemnath
>> Besonderes Fördergebiet Ortsteil Waldeck
Haben Sie Fragen zum Förderprogramm? Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin im Bauamt.